Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rußbläser-Service-Bänker GmbH

1. Allgemeines

a)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

Hat ein Besteller von diesen Geschäftsbedingungen einmal Kenntnis erlangt, gelten diese AGB für zukünftige gleichartige Verträge mit diesem Besteller auch dann, wenn die Rußbläser-Service-Bänker GmbH sich nicht ausdrücklich auf sie bezieht. Dies gilt solange, bis der Besteller von neuen AGB der Rußbläser- Service-Bänker GmbH Kenntnis erlangt.

b)
Es gelten ausschließlich die Bestimmungen der AGB der Rußbläser-Service- Bänker GmbH. AGB des Bestellers gelten in keinem Fall, auch dann nicht, wenn die Rußbläser-Service-Bänker GmbH von Ihnen Kenntnis erlang hat und ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Vertragsschluss, Willenserklärungen

a)
Angebote der Rußbläser-Service-Bänker GmbH sind freibleibend.

Ein Vertrag zwischen der Rußbläser-Service-Bänker GmbH und einem Besteller kommt zustande, indem die Rußbläser-Service-Bänker GmbH ein Angebot des Bestellers annimmt.

b)
Der Besteller ist an eine Bestellung 14 Tage gebunden.

c)
Kostenvoranschläge und vorvertragliche Leistungsbeschreibungen der Rußbläser-Service-Bänker GmbH werden ohne Rechtsbindungswillen abgegeben.

d)
Einseitige Erklärungen des Bestellers rechtsgeschäftlicher oder rechtsgeschäftsähnlicher Art gegenüber der Rußbläser-Service-Bänker GmbH sind nur wirksam, wenn sie in Schriftform abgegeben und mittels Einschreiben zugestellt wurden. Die Erklärung der Abnahme ist hiervon ausgenommen.

e)
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

 


 

3. Vergütung

a)
Bei den von der Rußbläser-Service-Bänker GmbH angegebenen Preisen handelt es sich im Zweifel um Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b)
In Rechnung gestellte Leistungen sind nach Abnahme und 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Auf Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt die Rußbläser-Service-Bänker GmbH einen Nachlass von 2 %.

Bei einer Teilleistung der Rußbläser-Service-Bänker GmbH ist der Besteller auf Anforderung zur entsprechenden anteiligen Leistung der Vergütung verpflichtet.

c)
Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt erfüllungshalber.

d)
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

e)
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.

f)
Werden der Rußbläser-Service-Bänker GmbH nach Abschluss eines Vertrages Tatsachen bekannt, die auf eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers schließen lassen, ist sie berechtigt, für alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sofortige Zahlung zu verlangen. Sind die Leistungen noch nicht abgenommen, so erfolgt die Zahlung durch den Besteller unter dem Vorbehalt der Mängelfreiheit.

Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH ist in einem solchen Fall auch berechtigt, die Erbringung noch ausstehender Leistungen von der Leistung von Sicherheiten durch den Besteller oder von Vorauszahlungen des Bestellers abhängig zu machen.

Verweigert der Besteller die Leistung von Sicherheiten oder die Vorauszahlung, ist die Rußbläser-Service-Bänker GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Auf eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers kann insbesondere geschlossen werden, wenn gegen den Besteller die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde oder der Auftraggeber sich mit einer unbestrittenen Forderung länger als 30 Tage in Verzug befindet.

 

4. Leistung

a)
Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH beginnt mit der Ausführung der Leistung spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss.

Fest vereinbarte Leistungszeiten gehen dieser Regelung vor.

Die jeweilige Ausführungsfrist beginnt nicht zu laufen, wenn der Besteller nicht alles seinerseits Erforderliche getan hat, um die Erfüllung des Vertrages durch die Rußbläser-Service-Bänker GmbH zu ermöglichen.

b)
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger, unvorhergesehener und von der Rußbläser-Service-Bänker GmbH nicht zu vertretender Umstände, die der Rußbläser-Service-Bänker GmbH die Ausführung des Werkes unzumutbar erschweren, ist der Lauf der Ausführungsfrist für die Dauer des Hindernisgrunds gehemmt.

Dauert die Hemmung länger als einen Monat an, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

c)
Vor Ablauf der Ausführungsfrist kann der Besteller keinen Schadensersatzanspruch aus Verzugsgesichtspunkten geltend machen.

d)
Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH ist zu Teilleistungen im zumutbaren Umfang berechtigt.

e)
Die Kosten der sachgemäßen Entsorgung von Teilen und Komponenten, die zur Ausführung des Werkes aus einer Anlage des Bestellers ausgebaut oder ersetzt werden müssen, trägt der Besteller.

h) Der Besteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen behördlichen Abnahmen und Genehmigungen vorliegen. Die durch die behördlichen Abnahmen und Genehmigungen entstehenden Kosten trägt der Besteller.

 

5. Abnahme

a)

Das Gewerk gilt nach Ablauf von 14 Werktagen nach Anzeige der Beendigung der Ausführung als abgenommen, es sei denn, der Besteller hat zuvor die Abnahme des Gewerks verweigert.

Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH wird den Besteller auf die Folgen seines Schweigens in der Beendigungsanzeige hinweisen.

b)

Das Gewerk ist eine Woche nach Inbetriebnahme des Gewerks oder der Anlage, für die das Gewerk erstellt wurde, stillschweigend abgenommen, es sei denn, der Besteller hat zuvor die Abnahme verweigert.

c)
Soweit Teilleistungen nach Art und Beschaffenheit des Gewerks abnahmefähig sind, hat die Rußbläser-Service-Bänker GmbH einen Anspruch auf Abnahme der Teilleistung.

Die vorstehenden Klauseln zur Abnahme gelten für eine Teilabnahme entsprechend, soweit sie ihrem Wesen nach auf Teilleistungen anwendbar sind.

 

6. Gewährleistung

a)
Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser den Mangel entsprechend § 377 HGB gerügt hat.

b)
Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers für Mängel an dem Gewerk verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 I Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I (Rückgriffsanspruch) und § 634a BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

 

7. Haftung

a)
Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht.

Dies gilt nicht, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruht. Soweit der Rußbläser-Service-Bänker GmbH keine vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last fällt, ist die Einstandspflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

b)
Die Begrenzungen nach a) gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

c)
Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Rußbläser-Service-Bänker GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

d)
Soweit die Haftung der Verwenderin ausgeschlossen ist, gilt dies auch in Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Alle von der Rußbläser-Service-Bänker GmbH gelieferten Teile des von der Rußbläser-Service-Bänker GmbH hergestellten Gewerks verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die der Rußbläser-Service-Bänker GmbH aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller zustehen, im Eigentum der Rußbläser-Service-Bänker GmbH.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der Forderung um mehr als 20%, ist die Rußbläser-Service-Bänker GmbH auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, bis der Wert der Sicherheiten 120 % oder weniger des Wertes der Forderungen beträgt.

Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.

 

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.

 

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

 

9. Rücktritt

Erklärt die Rußbläser-Service-Bänker GmbH aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, den Rücktritt vom Vertrag, behält sie den Anspruch auf die Vergütung, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.

 

10. Schlussbestimmungen

a)
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, sowie für Rechtsstreitigkeiten darüber, ob ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen ist, ist Dinslaken oder Frankfurt/Main.

Die Rußbläser-Service-Bänker GmbH ist berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

b)
Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf (CISG).

c)
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
•Namen und Anschrift unserer Debitoren
•Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
•ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter https://www.vr-factoring.de/datenschutz/ einsehen und herunterladen können.

d)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich für einen solchen Fall, an Stelle der unwirksamen Bestimmung diejenige neue wirksame Bestimmung zu treffen, die dem Gedanken der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so verpflichten sich die Parteien, diejenige Bestimmung zu treffen, die sie nach den Gedanken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen hätten, wenn sie die Lücke bei Vertragsschluss nicht übersehen hätten.

 

Stand 12/2023

 
 
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